Allgemeine Buchungs- und Aufenthaltsbedingungen

Ferienwohnung Rind, Rimpar

Diese Bedingungen gelten ergänzend zur jeweiligen Buchungsbestätigung.

1. Buchung und Nutzungszweck

Die Ferienwohnung wird möbliert und ausschließlich zum vorübergehenden Aufenthalt überlassen, insbesondere für Urlaub, Besuche, beruflich bedingte Aufenthalte oder vergleichbare zeitlich begrenzte Zwecke.

Sie ist nicht zur dauerhaften Wohnraumversorgung bestimmt. Bei längeren Aufenthalten ist der vorübergehende Aufenthaltszweck auf Anfrage anzugeben.

Der Vertrag gilt ausschließlich für den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum und die dort genannten Personen.

2. Vertragsdauer und Verlängerung

Die Buchung endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Eine Verlängerung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB wird ausgeschlossen.

Bei Aufenthalten von mehr als 28 Nächten kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, soweit es sich um Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Preise, Zahlung und Kaution

Es gilt der bei Buchung bestätigte Gesamtpreis einschließlich der dort genannten Leistungen.

Bei Aufenthalten von mehr als 28 Nächten erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Aufenthalten von mehr als 28 Nächten kann eine Kaution von 300,00 Euro vereinbart werden. Sie wird nur geschuldet, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen ist.

Die Kaution dient insbesondere der Absicherung von Ansprüchen wegen Beschädigungen, fehlender Gegenstände, außergewöhnlicher Verschmutzungen, Sonderreinigungen oder verlorener Schlüssel. Sie begrenzt eine weitergehende gesetzliche Haftung des Gastes nicht.

Soweit für die Kaution gesetzliche Vorschriften über Höhe, Zahlung, Anlage oder Rückzahlung gelten, bleiben diese unberührt.

Nach Beendigung des Aufenthalts und Prüfung der Wohnung wird die Kaution regelmäßig innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen. Ein angemessener Betrag kann bis zur Klärung noch offener Schäden oder Kosten zurückbehalten werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Stornierung und vorzeitige Abreise

Eine Stornierung oder vorzeitige Abreise ist dem Vermieter unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kann die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden, bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Nutzung der Ferienwohnung

Die Wohnung darf nur von den angemeldeten bzw. vereinbarten Personen genutzt werden. Eine Überlassung oder Untervermietung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Wohnung, Einrichtung und technische Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Schäden und Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Rauchen innerhalb der Wohnung ist nicht gestattet. Haustiere bedürfen der vorherigen Zustimmung.

6. Reinigung und Zutritt

Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher sind entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang im Preis enthalten. Bei längeren Aufenthalten erfolgen die vereinbarten Zwischenreinigungen sowie der Handtuch- und Bettwäschewechsel.

Regelmäßige Zwischenreinigungen finden grundsätzlich samstags oder sonntags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr statt. Der konkrete Tag bzw. Zeitraum wird dem Gast spätestens am Vorabend mitgeteilt. Eine erneute Zustimmung des Gastes zu jedem einzelnen Reinigungstermin ist nicht erforderlich.

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Wohnung während des angekündigten Reinigungszeitraums zur Durchführung dieser vereinbarten Serviceleistung auch bei seiner Abwesenheit betreten werden darf.

Hat der Gast aus wichtigem Grund Einwände gegen einen angekündigten Termin oder gegen den Zutritt während seiner Abwesenheit, teilt er dies rechtzeitig mit. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.

Der Zutritt ist auf die vereinbarte Reinigung, den Handtuch- und Bettwäschewechsel sowie notwendige Reparaturen, Wartungsarbeiten oder die Prüfung konkret gemeldeter Schäden beschränkt. Ein allgemeines Kontrollrecht des Vermieters besteht nicht.

Notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten werden grundsätzlich vorher angekündigt. In dringenden Notfällen, insbesondere bei drohenden Schäden oder Gefahren, darf die Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung betreten werden.

7. Pflichten während des Aufenthalts

Der Gast sorgt für einen ordnungsgemäßen und schonenden Gebrauch der Wohnung und nimmt auf Nachbarn angemessen Rücksicht.

Veränderungen an Wohnung oder Einrichtung sind nicht gestattet.

Der Gast hat die Wohnung während des Aufenthalts in einem angemessenen hygienischen Zustand zu halten und ausreichend zu lüften.

Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursachte Schäden.

8. Schäden, Sonderreinigung und Vermietungsausfall

Verursacht der Gast oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft eine Beschädigung, außergewöhnliche Verschmutzung oder einen besonderen Reinigungsaufwand, sind die hierfür tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten zu ersetzen.

Besonders erfasst sind insbesondere:

  • Sonderreinigungen
  • die Beseitigung von Rauch-, Nikotin- oder sonstigen ungewöhnlichen Gerüchen
  • Reinigung oder erforderlicher Ersatz stark verschmutzter oder beschädigter Textilien
  • Reparaturen
  • Ersatz fehlender oder beschädigter Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
  • vom Gast verursachte Verstopfungen oder sonstige Schäden
  • verlorene Schlüssel und dadurch erforderliche Maßnahmen an der Schließanlage

Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist kein ersatzpflichtiger Schaden.

Kann die Wohnung wegen eines vom Gast zu vertretenden Schadens oder einer notwendigen Sonderreinigung vorübergehend nicht weitervermietet werden, kann zusätzlich der hierdurch tatsächlich entstandene und nachweisbare Vermietungsausfall verlangt werden.

Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Abreise und Rückgabe

Die Wohnung ist am Abreisetag vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Geschirr ist gereinigt, Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind mitzunehmen und sämtliche Schlüssel zurückzugeben.

Eine vorzeitige Abreise entbindet nicht von der Pflicht, den Vermieter unverzüglich über die Beendigung des Aufenthalts zu informieren.

Berechtigte Forderungen wegen Schäden, außergewöhnlicher Verschmutzungen, fehlender Gegenstände oder verlorener Schlüssel können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der weitergehende Anspruch bestehen.

10. Internet

Die Nutzung des bereitgestellten Internetzugangs ist im Mietpreis enthalten.

Der Gast verpflichtet sich zu einer gesetzeskonformen Nutzung und haftet für von ihm verursachte Rechtsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Widerruf

Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen konkret bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis: Bei besonders langen Aufenthalten kann die rechtliche Einordnung des Vertrags vom tatsächlichen Nutzungszweck und den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Stand: 08.09.2026